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김상중,이재섭,Kim Sang-Joong,Lee Jae-Soeb 한국건설관리학회 2004 건설관리 : 한국건설관리학회 학회지 Vol.5 No.6
Critical Path-based project management has been applied to the construction projects with a goal of delivering projects within original costs and time estimates. These current project management methods, rarely make early finishes of construction Projects. In addition, current practices on time management seems not to take advantages of early finishes concepts due to student syndrome and Parkinson's Law, This research study applied the Theory of Constraints(n) in the estimation of construction project duration. While the TOC includes variety of management techniques, in this study, it refers to critical chain that has been used to develop the specific management technique in scheduling. The concept of critical chain is applied to this study to solve the problems associated with the current scheduling method. The efforts focus to solve the p개blems associated with current construction project scheduling methods by adopting both stochastic estimation technique and the concept of schedule buffer,
김상중(Kim Sang-Joong),김성남(Kim Seong-Nam) 한국철도학회 2004 한국철도학회 학술발표대회논문집 Vol.- No.-
The Fuel cell Rubber tired Train (FRT), which is now getting the attention as the next generation vehicle with its environment-friendliness, is the transportation for smooth connections of city traffic. It is the revival of the surface-car system with its revaluation of the function and technological development. Accordingly, fixed time operation and high speed driving became possible. FRT is operated together with other vehicles on the regular drive way. While this vehicle can solve the problem of traffic congestion in the urban area, it also can be cost-effective when it is compared to the cost of subway construction. It is also designed to minimize the underground or elevated traffic lane, to introduce the new construction technology, to reduce a term of works, and to cut down the operation cost by unmanned automatic driving system. Furthermore, it is considered as the alternative measure of other transportation due to its potential for the ecological way of speed improvement and the accessability to the disabled, elderly and children by developing the vehicle with folding steps or by building the high boarding platforms. In this research, I concentrated on the user oriented interior design of the FRT to make it passenger-friendly and safe in order to maximize the utilization of the vehicle so that all users including wheelchaired, user with baby carriage, elderly and children can conveniently use this vehicle.
김상중(Kim Sang Joong) 한국재산법학회 2015 재산법연구 Vol.31 No.4
본 논문은 독일, 스위스, 오스트리아 민법에 따른 공동불법행위책임 규정의 내용을 개관, 소개함으로써 우리 민법 제760조의 해석, 적용을 위한 시사점을 제시하려는 글이다.그 과정에서 본 논문은 무엇보다 ① 공동불법행위 책임의 유형과 책임근거, ② '공동'의 의미와 내용, ③ 각 유형에 따른 책임내용과 그 합리적 제한방법을 다루고자 하였다. 먼저, 공동불법행위의 유형과 '공동'의 의미와 관련하여, 독일, 스위싀, 오스트리아 모두 수인이 - 고의나 부주의로 - 공동으로 가해행위를 함께 한 경우 이외에 수인이 각자 독립한 행위로 동일한 손해를 야기한 경우에 연대책임의 여지를 열어두고 있다. 다만 이들 경우 중에서 독일은 '공동'의 의미를 고의에 의한 공동행위로만 한정하는 반면, 스위스는 공동의 행위가 전제되는 한 과실의 공동행위도 포함하여 이해하고 있으며, 오스트리아는 병존적 불법행위의 경우도 '객관적' 의미에서 '공동'에 포함한다고 넓게 파악하고 있다. 이 중 오스트리아의 이해가 우리 다수설과 판례의 '객관적 공동 관련성'이라는 의미와 부합한다고 분석하였다. 다음으로, 공동불법행위, 특히 (병존적 불법행위를 포함하는) 넓은 의미의 공동불법행위에서 연대책임의 인정근거와 관련하여, 이들 나라 모두 수인의 가해행위에 따른 피해자의 입증곤란을 해소하고 청구권의 현실적 관철가능성을 보장하고자 분할책임의 예외를 인정한다고 파악하고 있다. 다만 병존적 불법행위에서 연대책임의 인정이 행위자에 대한 책임 가중을 의미하는지에 대하여는 반드시 이해가 일치하지는 않는다고 파악된다. 즉,독일의 경우에는 다수의 입장에 의하면 각 행위자가 자신의 행위로 인하여 상당하게 발생한 손해에 대하여만 연대책임을 부담한다고 이해함으로써 '당연한 바'를 정한 것으로 파악하는 반면(II.1.(4)(나)), 오스트리아의 경우 자신의 행위가 기여하였는지 분명하지 않는 부분에 대해서도 책임을 지게 된다는 점에서(II.3.(2)) 책임강화의 기능이 있음을 받아들이고 있다고 분석된다. 우리 민법 제760조 1항에 따른 넓은 의미의 공동불법행위책임에 대한 이해에서도 이 같이 '당연규정'인지 아니면 '책임강화'의 기능을 갖는지 견해가 대립할 수 있겠는데, 사견으로는 후자의 기능을 부인할 수는 없다고 판단된다. 끝으로, 이 글에서 다룬 모든 나라에서는 수인의 행위에 따른 연대책임을 인정하여 피해자의 충실한 보호를 도모하는 것과 비례하여, '동일한 손해'의 여부, 각 가해자별로 피해자의 과실상계 비율을 상계하는 개별형량의 방법, 끝으로 가해자 1인의 기여도가 극히 경미하여 전 손해에 대한 배상책임이 '부당하고 충격적인 경우' 법관의 재량에 따른 배상책임의 경감을 허용하는 방법을 통하여 가해자의 과도한 책임확대의 위험에 대처하고 있다(III.2.). 이 같은 비교법적 경향에 비추어, 우리 대법원의 전체형량에 따른 과실상계의 일률적 적용, 가해자의 기여도에 따른 책임경감의 여지를 부정하는 경직된 태도는 반드시 극복되어야 한다고 여기며, 후자의 책임경감의 여지는 가해자 불명에 관한 제760조 2항의 판시내용과 조화를 이루기 위해서도 받아들여져야 한다고 분석하였다. Bei der vorliegenden Arbeit geht es um die Überblick über die Haftung mehrer Täter nach den deutschen, österreichischen und schweizerischen Zivilgesetzbüchern. Diese rechtsvergleichende Untersuchung konzentriert sich dabei besonders auf die Folgenden: ① die verschiedenen Typus der Haftung meherer Täter und die Haftungsgründe, ② die Bedeutung eines "gemeinsames" oder "gemeinschaftliches" Handelns, ③ die Verhältnis zwischen den Tätern und dem Verletzten und letztlich die Begrenzung eines Schadensersatzes von mehreren Tätern. Zunächst hat die Untersuchung gezeigt, dass die Bedeutung eines gemeinschaftliches Handelns in den untersuchten Ländern jeweils verschieden ist und darunter die österreichische Tendenz, wonach sie objektiv ausgelegt und damit die Nebentäterschaft mit einem gemeinsamem Handelnt gleich behandelt wird, der h.L. und Rechtsprechung in Korea sehr ähnlich ist. Desweitern ist auch sinnvoll, dass die Solidaritätshaftung nach dem § 1302 S. 2 ABGB in einer potentiellen Kausalität bejaht wird, nämlich "wenn die Anteile der einzelnen Täter an der Beschädigung sich nicht bestimmen lassen". Meiner Meinung nach bedeutet die Regelung, dass die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Täter nicht nur die blosse Ergänzungs- bzw. Klarstellungs-, sondern auch die haftungsverschräfende Funktion innehat. Diese Charakterisierung soll auch für den § 760 I KBGB gelten. Nicht zuletzt haben die untersuchten Länder zur Begrenzung eines Schadensersatzes mehrerer Täter mit Hinblick auf ihre Beiträge zur Beschädigung folgende Mittel zur Verfügung, ① die gesamtschuldnernische Haftung nur für einen demselben Schaden, ② die Einzelabwägung zur Berücksichtigung eines Mitverschuldens eines Verletzten, ③ die bejahende Geltendmachung 'persönlicher' Herabsetzungsgründe des belangten Solidarschuldners gegenüber dem Geschädigten, besonders in einem Fall eines geringen Verschuldens. Diese verschiedenen Wege sind m.M. auch in dem § 760 I KBGB ihre Berechtigung zu beansprechen.
지적재산권 침해로 인한 손해배상책임 : 손해배상법의 현대적 발전경향의 관점에서
김상중(Kim Sang Joong) 한국재산법학회 2014 재산법연구 Vol.31 No.3
이 글은 지적재산권 법제의 실시료 상당액과 침해자이익에 의한 손해배상, 그리고 최근 신설된 법정손해배상 규정에 관하여 손해배상법의 현대적 발전방향이라는 민사법 일반의 시각에서 고찰해보고자 하였다. 먼저, 실시료 상당액과 침해자이익에 따른 손해액 산정규정은 침해된 권리의 시장가치가 인정되는 한 무단침해로 인한 권리자 자신의 실시 또는 실시허락의 기회 상실 자체를 손해로 파악할 수 있는 계기로 되며(III.2.(1)), 이 같은 규범적 파악에 따라 실시료 상당액 이외에(II.2.) 침해자이익에 따른 배상액 산정에서도 권리자의 실시 여부를 묻지 않는 태도를 긍정하였다(III.3(2)). 또한 침해자이익에 의한 손해액 산정규정은 지적재산권의 독점적 수익기회의 보장이라는 피침해 객체의 특성으로 말미암아, 침해자이익=피해자손해라는 추정에 따른 손해액산정의 편의적 기능을 벗어나 손해의 평가, 즉 권리자의 현실적 수익기회 상실이라고 말하기 어려운 경우에도 권리자에게 일반적으로 보장된 영업기회 상실을 손해로 취급하고 이를 통해 권리자에 대한 실(實)손해의 전보를 뛰어넘어 침해자의 위법한 이익환수를 통한 침해행위의 예방과 억제의 기능을 수행하고 있다고 지적하였다(III.3.(1)). 이 같은 지적재산권 법제의 손해배상 규정에 관한 검토와 더불어, 본 고는 손해의 규범적 파악, 배상액 산정에서 침해행위의 경위와 침해자의 수익 여부 등의 고려가 반드시 지적재산권 법제의 손해배상 규정에 한정되지 않고 있음을 언급하였다. 손해의 규범화는 주지하듯이 이미 신체상해, 부동산 무단사용, 타인의 성명 · 초상에 대한 무단의 상업적 이용 등에서 활용되고 있다(III.2.(2)). 또한 종래 차액설의 전통과 달리 배상액 산정에서 침해자이익을 고려한 지적재산권 법제의 규정내용은 - 보다 일반화하면 - 생명 · 신체침해로 인한 위자료 산정, 성명 · 기업신용 등 재산적 성격이 강한 인격적 법익의 침해행위,시장 내 경쟁자의 부당한 경쟁행위에 따른 손해배상책임에서 침해행위의 계기, 침해자와 피해자의 관계, 침해행위에 따른 수익 여부 등 침해자 사정을 고려하는 현상과 맥락을 함께 하고 있다고 하였다(III.3.(3)). 그런 다음 이 글은 위 일련의 규범적 손해 파악, 배상액 산정에서 침해행위의 계기와 수익 여부 등의 적극적 고려가 위법한 침해행위에 따른 적절한 제재의 필요로 말미암아 피해자의 실(實)손해를 넘어서는 배상책임을 수반하게 되고, 이런 한도에서 최근 지적재산권 법제, 하도급법 등이 도입한 일정 상한액 또는 배액가중 형식의 법정손해배상 제도도 바로 그 연장선 위에 위치하고 있다고 지적하였다. 물론 하도급법 등의 가중적 손해배상은 배액가중의 형식을 따름으로써 손해 및 손해액 추정의 기능을 하는 지적재산권 법제의 특별규정과 비교해 피해자의 실(實)손해를 넘어서는 배상임을 보다 분명히 하고 있으며, 이런 이유에서 '손해'의 전보를 주된 목적으로 하는 손해배상법 체계에서 예외적 요소임은 부인할 수 없다. 그러나 본 논문은 위법한 침해행위의 억제라는 법적 · 사회적 과제 수행에서 민사법의 역할을 인정하는 한편 그 과정에서 부당이득과 사무관리 제도의 내용적 한계를 지적하는 가운데, 손해배상법 내에서 배상할 내용을 확대하는 방법에 의하여 민사법에 요구되는 침해행위의 억제적 기능 수행을 도모할 수 있다고 하였다(III.4.(2)). Bei der vorliegenden Arbeit geht es um die modernen Entwicklungslinien des Schadensersatzrechts in Hinblick auf die Berücksichtigung der speziellen Ersatz-bestimmungen bei Immaterialgüterrechtsverletzungen. Zunächst haben die immaterialgüterrechtlichen Gesetzen in Korea (z. B. Patents-, Urhebergesetz) von Inhalt her ähnlich wie die dreifache Schadensberechung in Deutschland die Regelungen zum Schadensersatz mit Hilfe von Lizenzanalogie oder Verletzergewinn (§§ 125 I, II Urhebergesetz, 67 II, III Markengesetz, 128 II, III Patentsgesetz). (1) Sie haben den sich zunehmenden Ansichten nach die Rolle, den ersatzfähigen Schaden von der herrschenden Differenzhypothe entfernt nicht nur faktisch, natärlich, sondern auch nor-mativ, abstrakt zu erfassen, damit die allgemeine, abstrakte Lizenzbarkeit bzw. Gewinnmöglichkeit der verletzten Immaterialgüterrechten können schdensersatzrechtlich geschützt werden. (2) Dazu konzentieren sich die besonderen Regelungen zur Schadensberechnung anhand Verletzergewinnen auf die Umstände des Verletzers wie die Gewinnen des Verletzers, Motive zur verletzenden Hanldung und das Verhältnis zwischen Verletzer und Verletzter usw.. (3) Die damit versuchte Fuktion eines Schadensersatzrechts zur Prävention und Abschreckung von Immaterialgüterrechtsverletzungen übernimmt neuerding die pre-estamated damages, welche im Voraus einen bestimmten Höchstbestrag zum Schadensersatz regelt haben. Danach geht die Arbeit darauf ein, dass sich die bereits oben geskizzierten drei Charakteristiken nicht nur auf die Immaterialgüterrechtsverletzungen sondern auch die weiteren Verletzungstypen z.B. die Verletzung allgemeiner Persönlichkeiten, die unerlaubten Wettbewerbstätkeiten entwickelt haben. Sie haben zum Ende bezweckt, dass sich die punitive damages im Sinne der pre-estamated bzw. statutoty damages trotz der Abweichung von dem Ausgleichsprinzip gerechtfertigt werden können, um die mit dem ausgleichenden Ersatz nicht genügenden Abschreckungswirkung zu ergänzen.
김상중 ( Sang Joong Kim ) 한국법정책학회 2011 법과 정책연구 Vol.11 No.3
Bei der vorliegenden Arbeit geht es um das sehr empfindliche Thema, namlich um die Rolle des zivilrechtlichen Vertragsrechts auf die faire Gesellschaft. Die Arbeit geht hierbei davon aus, dass die Vertragsfreiheit wie die -gerechtigkeit jeweils nach den formalen und materiallen Aspekten unterschliedlich zu verstehen sind. Wahrend die formale Vertragsfreihet lediglich die rechtliche Freiheit zum Abschluss und zur inhaltlichen Gestaltung von Vertragen bedeutet, enthalt die materiale die tatsachliche Freiheit zur Bildung der zugrundeliegenden Entscheidungen. Ebenso lasst sich die formale Vertragsgerechtigkeit als prozedural, also als einen von den Parteien sich einigenden Mechanismus, im Gegensatz dazu die materiale als die Ubereinstimmung eines Vertragsinhalts mit der vor den Parteiwillen stehenden Vorgabe, zB. mit iustum pretium bezeichnen. Unter dieser Begriffsbestimmung ist weiterhin zunachst zu gewinnen, dass die koreanischen BGB, ebenso wie ihre europaischen Vorbilde, der formalen Vertragsfreiheit und -gerechtigkeit den vorrangigen Platz gibt. Die Judikatur versucht daher, die hiermit entstehenden Lucken des Schutzes der materialen Freiheit und Gerechtigkeit auszufullen. Namlich erweitert sie mit der ausnahmsweisen Anerkennung der Anfechtbarkeit von Motivirrtumern und dazu der vorvertraglichen Informationspflicht die Gewahrung der tatsachlichen Vertragsfreiheit. Desweitern baut sie auch die Richtigkeitsgewahr eines Vertragsinhalts aus, indem sie ihn bzw. einen offenen, konkretisierungsbedurftigen Begriff wie Sittenwidrigkeit (§ 103 KBGB) in Ubereinstimmung mit der Verkehrsanschung, besonders mit dem fairen Interessenausgleich der Parteien interpretiert. Doch kann die judizielle Macht zur Kontrolle eines autonomischen Vereinbarungsinhalts ohne die gesetzlich ausdruckliche Angabe uber die gerade erwahnten indirekten Weise hinaus nicht mehr gehen. Man kann darin die Grenze des allgemeinen Zivilrechts fur den Beitrag zur Materialisierung des Vertragsrechts sehen, worab das offentliche Recht bzw. außerrechtliche Sozialinstitut seine eigentliche Rolle spielen sollte.
김상중(Kim Sang Joong),김용길(Kim Yong Gil),임강빈(Yim Kang Bin),김용득(Kim Yong Deak),정기현(Chung Ki Hyun) 한국정보처리학회 1997 정보처리학회논문지 Vol.4 No.2
We propose a new VLSI architecture for the three step search algorithm for motion estimation of moving images. In the proposed architecture the regular data input is possible and the data are passed through all computational processes, minimizing the input bandwidth. The performance is analyzed in detail, and compared with other architectures. The performance is approaching to the ideal computation speed, with less hardware than for the existing architectures.
김상중(Kim, Sang-Joong) 한국재산법학회 2018 재산법연구 Vol.34 No.4
Bei der vorliegenden Arbeit geht es um die wettbewerbsrechtliche Normendurchsetzung durch Privatrecht, besonders unter den wechselseitigen Beziehungen von allgemeinem Zivilrecht und Wettbewerbsrecht zueinander. In Anbetracht dessen, dass die wettbewerbsrechtlichen Normen durch Privatrecht einerseits im Wege von einer Vertragsnichtigkeit, andererseits aufgrund eines Schadensersatzes durchzuführen sind, beinhaltet auch die Arbeit die Nichtigkeit kartellrechtswidringen Vereinbarungen und dazu einen kartellrechtlichen Schadensersatzanspruch. Bei meiner Auseinandersetzung mit den zivilrechtlichen Instrumenten hat die Arbeit betont, dass die im Kartellrecht liegenden Wertungen in der zivilrechtlichen Beurteilung von Vertragsnichtigkeit bzw. Rechtswidrigkeit hineingelest werden sollte. Daneben wird heftig behaupet, dass multiple damages zur präventiven Normdurchsetzung im koreanischen Wettbewerbsrecht einfuhrt werden sollte. Dieser über einen wirklich eingetretenen Schaden hinausgehende Mehrfachschadensersatz wird nicht mehr mit dem Kompensationszweck, sondern angegichts der Praventionsfunktion bzw. Steuerungsfunktion der marktregulierenden Ersatzshaftung gerechtfertigt.
송금인의 수취인 착오로 이루어진 계좌이체에 따른 반환관계
김상중 ( Sang Joong Kim ) 고려대학교 법학연구원 2009 고려법학 Vol.0 No.55
Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um das bereicherungsrechtliche Ruckabwicklungsverhaltnis bei der Girouberweisung an den falschen Empfanger. Die Arbeit geht hierbei davon aus, dass der Empfanger trotz des Identitatsirrtums des Uberweisenden gegen die Empfangerbank das Anspruch aus dem Gutschrift und somit das Buchgeld erlangt; er ist doch wegen des fehlenden Valutaverhaltnisses mit dem Uberweisenden dazu verpflichtet, das Giralgeld an diesen bereicherungsrechtlich zuruckzugewahren. Nach der hiesigen Ansicht bleibt ein solches Ruckabwicklungsverhaltnis davon im Ergebnis nicht beruhrt, dass der Uberweisungsauftrag des Uberweisenden an seine Bank aufgrund seines Irrtums uber die Identitat eines Empfangers nach § 109 I BGB anfechtbar ist. Davon ausgehend steht die Frage im Mittelpunkt der Arbeit, ob die Verpfandung des Empfangerskontos sich auf den so irrtumlich gutgeschriebenen Uberweisungsbetrag auswirken sollte, und desweitern ob die Empfangerbank die Moglichkeit in Anspruch nehmen kann, die Forderung des Empfangers aus der Gutschrift durch die Aufrechnung mit ihrer Forderung an den Empfanger zu erloschen. In Anbetracht dessen, dass der bereicherungsrechtliche Anspruch des Uberweisenden an den Empfanger bloß ein schuldrechtlicher ist, ist es mit guten Grunden vertretbar, dass die Aufrechnung der Empfangerbank und die Auswirkung der Kontoverpfandung auf den Betrag schrankenlos zu bejahen ist. Dieses Ergebnis, dem man nach der rechtlich formalen Ansicht nur folgen sollte, ist doch nach der vorliegenden Arbeit aufgrund der gegenteiligen Interessenabwagungen abzulehnen, namlich mit den folgenden Aspekten, (i) der niedrigeren Schutzwurdigkeit des Pfandungsglaubigers im Vergleich mit dem irrtumlich Uberweisenden, (ii) der Funktion der (Empfanger-)Bank als Tragerin eines bargeldlosen Zahlungsverkehrs, (iii) der Vermeidung ihres opportunistischen Verhaltens (die Aufrechnungserklarung der Bank nach dem Zeitpunkt der Anerkenntnisnahme der irrtumlichen Uberweisung). Daher kann der Pfandungsglaubiger des Empfangers nach der hiesiegen Ansicht seine Kontopfandung im Verhaltnis mit dem Uberweisenden in Hohe von der irrtumlich gutgeschriebenen nicht mehr geltend machen und die Empfangerbank ist ebenfalls mit ihrer Forderung gegen diejenige des Empfangers nicht aufzurechnen. Dieses Ergebnis ist jedoch zu Gunsten der Verkehrssicherheit nur dann anzunehmen, wenn der Empfanger die Uberweisung des Uberweisenden als falsch bejaht und den Betrag zuruckgewiesen hat.